In den Wochen vor Weihnachten klingeln nicht nur die Kassen, sondern auch die Betrugs-Callcenter auf Hochtouren. Zwei Maschen greifen dabei ineinander.
Stufe eins: der Fake-Shop. Professionell aussehende Online-Shops locken mit Markenware zu Traumpreisen – bezahlt wird per Vorkasse, geliefert wird nie. Warnzeichen: nur Vorkasse/Überweisung als Zahlungsweg, Fantasie-Impressum, frisch registrierte Domain, Preise deutlich unter allen Mitbewerbern. Die Watchlist Internet und die Verbraucherzentralen führen laufend aktualisierte Listen bekannter Fake-Shops.
Stufe zwei: der „Retter“. Wochen später ruft der angebliche „Käuferschutz“, die „Verbraucherzentrale“ oder eine „Anwaltskanzlei“ an: Man habe die Betrüger gefasst und könne das Geld zurückholen – gegen eine „Bearbeitungsgebühr“ oder, Sie ahnen es, per Fernwartungssitzung „zur Verifizierung“. Die Täter wissen von dem Fake-Shop-Kauf, weil sie schlicht dieselben sind oder die Opferliste gekauft haben. Der zweite Betrug schmerzt oft mehr als der erste.
Merkregeln für die Schnäppchen-Saison: Unbekannte Shops vor der Bestellung prüfen (Impressum, Bewertungen außerhalb des Shops, Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale). Nach einem Betrugsfall: Bank + Anzeige, wie in unserer Checkliste beschrieben – und größtes Misstrauen gegenüber jedem, der von sich aus anruft und Rettung verspricht. Echte Behörden und Verbraucherzentralen rufen Geschädigte nicht unaufgefordert an.