Es klingt so absurd, dass viele es für harmlos halten: Der „Microsoft-Techniker“, das „Finanzamt“ oder der „Anwalt des Enkels“ verlangt Bezahlung in Gutscheinkarten – Google Play, Apple, Amazon, paysafecard. Das Opfer soll im Supermarkt Karten kaufen und die freigerubbelten Codes am Telefon vorlesen.
Warum ausgerechnet Gutscheine? Aus Tätersicht sind sie fast perfekt: Die Codes sind sofort und weltweit einlösbar oder werden auf Untergrund-Marktplätzen mit Abschlag zu Geld gemacht. Es gibt keine Kontoverbindung, die man sperren, und keine Überweisung, die man zurückholen könnte. Und der Kauf an der Supermarktkasse löst – anders als eine ungewöhnliche Überweisung am Bankschalter – selten Nachfragen aus. Inzwischen sind viele Kassenkräfte allerdings geschult und fragen bei älteren Kunden mit ungewöhnlich vielen Gutscheinkarten sensibel nach; solche Interventionen haben schon viele Schäden verhindert.
Die Begründungen der Täter sind austauschbar: „Unsere Buchhaltung verrechnet das über Partnerkonten“, „Das ist anonymer für Ihre Sicherheit“, „Das Gerichtssystem akzeptiert nur diese Zahlungsart“. Nichts davon existiert in der echten Welt. Keine Behörde, keine Bank, kein Unternehmen und kein Gericht akzeptiert Gutscheinkarten als Zahlungsmittel. Der Satz „Zahlen Sie per Gutscheinkarte“ ist ein hundertprozentiger Betrugsbeweis – einfacher wird Erkennung nie.
Für das Familiengespräch taugt diese Masche daher als Einstieg: Sie ist leicht zu erklären, leicht zu merken und öffnet die Tür zu den komplexeren Themen – vom Support-Anruf bis zur Rückerstattungs-Falle.